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Timo Kohlgrüber

Bensberger Str. 126

51469 Bergisch Gladbach

 

Telefon 02202 36222

E-Mail t.kohlgrueber@hinsel.lvm.de

 

 

Ihr Timo Kohlgrüber

Finanzfachmann für Versicherungen

 

Spätestens wenn die Tage wieder länger und wärmer werden, freuen sich begeisterte Mofafahrer auf die erste Tour mit ihrem Kraftrad. Vielleicht hat man den fahrbaren Untersatz längere Zeit nicht genutzt, vielleicht war man aber auch im Winter bei Eis und Schnee unterwegs. Wie auch immer das persönliche Fahrverhalten aussieht: Ohne eine gute Versicherung für Fahrer und Fahrzeug geht es nicht.

 

Obwohl man mit dem motorisierten Zweirad nur eine Geschwindigkeit von rund 50 Stundenkilometer erreicht, genügt das, um bei einem Unfall einen größeren Schaden anzurichten oder das Fahrzeug schwer zu beschädigen. Für solche Fälle ist eine Versicherung unverzichtbar. Was also müssen ambitionierte Mofafahrer rund um die Absicherung für ihr Fahrzeug wissen?

 

 

 

 

 

Diese Fahrzeuge sind versicherbar

 

In der Regel greift die Mofaversicherung für Zweiräder, deren Hubraum nicht größer ist als 50 ccm und deren maximale Geschwindigkeit unter 50 Kilometer in der Stunde liegt. Dazu gehören vor allem Roller, Leichtmofas, Mokicks, Mopeds oder eben das beliebte Mofa. Auch Kleinkrafträder sind versicherbar, sofern ihre Höchstgeschwindigkeit bei 60 Kilometern in der Stunde liegt. Krankenfahrstühle sind bei den meisten Tarifen ebenso zu versichern. Ihr Hubraum darf 40 ccm nicht überschreiten, die maximale Geschwindigkeit muss unter 50 km/h liegen. Sogar die Nutzung der beliebten E-Bikes oder Pedelecs ist bei vielen Gesellschaften im Versicherungsschutz inbegriffen.

 

Wichtig zu wissen ist außerdem, dass die große Mehrzahl der Versicherer nur die private Nutzung der Fahrzeuge erlaubt. Eine gewerbliche Nutzung ist bei den meisten Tarifen im Versicherungsschutz nicht vorgesehen. Zu den versicherten Personen gehört natürlich der Versicherungsnehmer. Darüber hinaus sind aber auch der Fahrer, der Halter und der Eigentümer des versicherten Fahrzeugs im Versicherungsschutz abgesichert. Diese Regelung ist schon deshalb interessant, weil viele Eigentümer ihr motorisiertes Zweirad gerne an eine andere Person ausleihen. Wenn Eigentümer, Halter und Fahrer des Kraftrads voneinander abweichen, könnte sich im Schadensfall die Frage stellen, für wen der Versicherungsschutz eigentlich gilt. Wenn aber Fahrer, Halter und Eigentümer gleichermaßen versichert sind, gibt es im Fall des Falles keine Probleme, wenn das Fahrzeug einmal nicht vom Versicherungsnehmer oder vom Eigentümer genutzt wird. Wer sich also ein kleines Kraftrad anschaffen möchte, sollte vor dem Abschluss der Versicherung darauf achten, dass der versicherten Personenkreis möglichst weit gesteckt ist. So hält man sich die spätere Nutzung durch Dritte frei, wenn das Zweirad vielleicht so gut gefällt, dass man es gerne einmal ausleihen möchte.

 

Hier finden Sie beispielhaft die Konditionen der LVM-Versicherung, um so einfacher den Zulassungszeitpunkt und auch den Umfang des Versicherungsschutz bestimmen zu können. Ihr neues Schild können Sie selbstverständlich online anfordern. Die Prämien gelten in Euro incl. VSt. für:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Für alle Altersklassen nur ein Preis

Beiträge ab 01.03.2024 bis 28.02.2025 bei einem Beginn im Monat

März April Mai Juni Juli August Septemper Oktober November Dezember Januar Februar
                         
Haft DS 100 Mio. pauschal bei Personenschäden, max. 15 Mio. je geschädigte Person 55,00 55,00 49,50 44,00 41,25 38,50 33,00 27,50 22,00 16,50 13,75 8,25
Teilkasko mit 150 SB 29,00 29,00 26,10 23,20 21,75 20,30 17,40 14,50 11,60 8,70 7,25 4,35

 

 

 

 

 

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Haftpflichtversicherung für Mofas

 

Als verantwortungsbewusster Mofafahrer möchte man sich natürlich umfassend gegen mögliche Schäden schützen. Doch auch der Gesetzgeber hat ein berechtigtes Interesse daran, Verkehrsteilnehmer zu schützen. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch gilt nämlich eine Schadensersatzpflicht für jeden, der einem Dritten einen Schaden zufügt. Dabei spielt es keine Rolle, ob den Verursacher des Schadens ein Verschulden trifft.

 

Sofern es sich lediglich um einen kleinen Sachschaden nach einem Unfall handelt, könnte man die Kosten noch aus eigener Tasche zahlen. Schlimmer wird es, wenn aus einem Unfall ein Personenschaden entsteht, der zur Zahlung von Krankheits- und Behandlungskosten, zu Schmerzensgeld oder sogar zu lebenslangen Rentenzahlungen führt. Damit der Schadensverursacher in diesen Fällen nicht vor dem finanziellen Ruin steht und der Geschädigte trotzdem einen Schadensersatz bekommt, gibt es die Haftpflichtversicherung als Teil der Zweiradversicherung.

 

Die Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung für das Mofa. Das bedeutet, ohne Haftpflichtversicherung ist die Nutzung des Zweirads nicht erlaubt. Die Haftpflicht kommt für Schäden auf, die einem Dritten entstehen und die dieser aufgrund des gesetzlichen Schadensersatzanspruchs geltend machen kann. Für eine Haftpflichtversicherung wird in der Regel eine hohe Deckungssumme vereinbart. Um beide Seiten umfassend zu schützen, ist zum Beispiel eine Deckungssumme von 100 Millionen Euro für jeden Sach-, Personen- oder Vermögensschaden bei einer Begrenzung auf 12 Millionen Euro pro Person und Ereignis üblich.

 

 

 

 

 

Auch das Zweirad kann Teilkasko als auch Vollkasko versichert werden

 

 

Wer nicht nur der gesetzlichen Schadensersatzpflicht entsprechen will, sondern sein Fahrzeug auch selbst absichern möchte, entscheidet sich vielleicht für eine Teilkaskoversicherung. Darin sind in der Regel Schäden versichert, die durch Brand oder Explosion, durch Hagel oder Sturm, durch Blitzschlag, Überschwemmung, Diebstahl oder durch die Kollision mit einem Tier entstehen.

 

Der Akku des Zweirads ist bei vielen Tarifen mitversichert. Häufig kann eine Selbstbeteiligung vereinbart werden, wodurch die Kosten für den Versicherungsschutz durch einen Eigenanteil im Schadensfall sinken. Es lohnt sich also über die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung nachzudenken, damit der Versicherungsschutz bezahlbar bleibt.

 

Vor allem bei neuen oder teuren Zweirädern lohnt sich der Abschluss einer Teilkaskoversicherung, denn solche Fahrzeuge möchte man im Schadensfall vermutlich gerne reparieren lassen. Damit die Kosten für den Versicherungsnehmer nicht zu hoch werden, lohnt es sich, einen Selbstbehalt zu vereinbaren, den man dann bei einer Reparatur selbst trägt. So lassen sich die Kosten für den Versicherungsschutz dauerhaft reduzieren, und im Schadensfall ist trotzdem ein umfassender Versicherungsschutz garantiert.

 

Wer besonders günstig versichert sein will, entscheidet sich vielleicht für einen Onlinevertragsabschluss. Führt man zuvor noch einen Versicherungsvergleich durch, bestehen gute Chancen, einen Tarif zu finden, der beste Leistungen bei sehr moderaten Preisen verspricht.

 

 

 

 

 

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